Versicherungsschutz für Elektrokleinstfahrzeuge (eKF)
Elektrokleinstfahrzeuge sind nicht zulassungspflichtig, versichert werden können aber nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) und Typenschild (Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)).
Gut zu wissen
Wer darf Elektrokleinstfahrzeuge fahren?
Als Altersbeschränkung gilt, dass das 14. Lebensjahr vollendet sein muss.
Wird ein Führerschein benötigt?
Nein. Eine Führerscheinpflicht oder die Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht vorgesehen.
Besteht bei Elektrokleinstfahrzeugen eine Helmpflicht?
Eine Helmpflicht besteht nicht. Es wird aber dringend empfohlen einen Helm zu tragen, gerade bei Fahranfängern sind auch Knie- und Ellenbogen-Protektoren sinnvoll.
Wo dürfen Elektrokleinstfahrzeuge fahren?
Die neue Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge dürfen im Prinzip dort fahren, wo Fahrräder fahren dürfen: Sie dürfen in geschlossenen Ortschaften nur auf Radwegen und außerhalb nur auf baulich angelegten Radwegen und Seitenstreifen gefahren werden. Nur wenn diese fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden.
Die Kommunen können Elektrokleinstfahrzeuge allerdings auch von regulären Wegen verbannen, wenn dies erforderlich ist. Dazu soll ein Schild mit dem Hinweis „Keine Elektrokleinstfahrzeuge“ dienen.
Elektrokleinstfahrzeuge dürfen Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Die Straßenverkehrsordnung wird entsprechend geändert.
Diese Voraussetzungen müssen sie nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllen
- Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz für eine Person
- eine Lenk- oder Haltestange
- Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h
- eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt (oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn 60% der Leistung zur Balancierung verwendet wird),
- eine Gesamtbreite bis 70 cm, eine Gesamthöhe bis 140 cm und eine Gesamtlänge bis 200 cm
- eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg
- zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
- Front- und Rücklicht (mit Bremslicht), Seitenreflektoren
- eine helltönende Glocke
Die Versicherung wird für ein Verkehrsjahr abgeschlossen und muss nach dessen Ablauf erneuert werden. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht, kann auch eine Teilkasko-Versicherung sinnvoll sein, etwa für den Fall eines Diebstahls oder bei einem Kurzschlussschaden
Top-Leistungen
Haftpflichtversicherung
- Versicherungssumme: 100 Mio. EUR
- Versicherungssumme für Personenschäden: max. 15 Mio. EUR pro Person
Umweltschaden-Versicherung
- max. 10 Mio. EUR im Versicherungsjahr, 5 Mio. EUR pro Schadenereignis
Teilkaskoversicherung
- Elementarschäden: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Murgang, Lawine (Dachlawine inklusive Eiszapfen und Eisplatten)
Folgeschäden durch Kurzschluss
- bis 1.000 EUR
Folgeschäden durch Tierbiss
- bis 1.000 EUR
Zusammenstoß mit Tieren
- alle Tiere
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